AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anmeldung

Die Anmeldung kann auf dem umseitigen Anmeldeformular oder in einer anderen schriftlichen Form erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr. Der Vertragsschluss ist wirksam, sobald ZEN-Sur die Anmeldung des Teilnehmers schriftlich bestätigt hat. Der Teilnehmer ist an seine Anmeldung bis sechs Wochen nach Eingang der Anmeldung bei ZEN-Sur gebunden. Mit der Anmeldung ist für jeden Lehrgang (Abendseminare ausgenommen) 25% des Gesamtbetrags sofort fällig. Spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die restliche Lehrgangsgebühr unter Angabe des Veranstaltungstitels und des Namens des Teilnehmers oder der Teilnehmerin auf das Konto von ZEN-Sur einzuzahlen. Circa 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sendet ZEN-Sur die Veranstaltungsunterlagen zu. Für die anfallenden Gebühren bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung gelten die nachfolgenden Regelungen.

Rücktritt durch Veranstaltungsteilnehmer/-Innen

Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ZEN-Sur. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Gebühren berechnet: Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn pauschal 25% des Gesamtbetrags, sofern kein Ersatz von der Warteliste möglich ist. Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt nur möglich, falls Ersatz von der Warteliste erfolgt. Ansonsten fallen die kompletten Kosten abzüglich des Betrags für ersparte Verpflegungskosten als Stornogebühren an. Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder verspäteter Rücktrittserklärung wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben. Kann der/die Teilnehmer/in eine Ersatzperson benennen, die an der Veranstaltung teilnimmt, ist unter der Voraussetzung, dass die Ersatzperson die für ihre Teilnahme fälligen Gebühren tatsächlich bezahlt, von dem/der zurückgetretenen Teilnehmer/in keine Bearbeitungsgebühr fällig. Nimmt ein/eine Teilnehmer/in nicht am gesamten Lehrgang teil, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Für die Trainings in Südfrankreich empfehlen wir zur Absicherung eines nicht vorhersehbaren Rücktrittes den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung. 

Leistungen

Die Veranstaltungen beinhalten die auf der Webseite aufgeführten Leistungen. In der Regel organisiert ZEN-Sur die Seminar-Location sowie die Übernachtungen, die Seminarinhalte und ggf. die Verpflegung. Die Verpflegungskosten sind in den Veranstaltungskosten enthalten. Die An- und Abreise der Teilnehmer erfolgt in deren eigener Verantwortung. Leistungsänderungen können sich wegen unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetter) ergeben. Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt und Ablauf der Veranstaltungen sowie Einsatz des Referenten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit damit der Gesamtcharakter des Lehrgangs gewahrt bleibt. Dies berechtigt die Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages. 

Rücktritt durch ZEN-Sur

Bei Ausfall des Lehrganges durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Lehrgangs. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. ZEN-Sur wird die Teilnehmer gegebenenfalls telefonisch und – soweit möglich – per SMS oder E-Mail verständigen, wenn infolge eines der vorgenannten Gründe die Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden muss. Hierzu ist es erforderlich, dass die Teilnehmer entsprechende Kontaktdaten bei der Anmeldung mitteilen. Sollte eine Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen nicht von ZEN-Sur zu vertretenden Gründen ausfallen, zahlt ZEN-Sur die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Sollte bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, wird die Veranstaltung abgesagt. 

Urheberrechte

Seminarbegleitende Unterlagen bzw. die Kursunterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer/innen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 

Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder/jede Teilnehmer/in ist während des Seminars für das, was er/sie tut, bekommt, gibt und erfährt selbst verantwortlich und sollte sich den Anforderungen des Lehrganges gewachsen fühlen. ZEN-Sur weist ausdrücklich darauf hin, dass sport- und erlebnispädagogische Veranstaltungen immer einem besondere

3 n Risiko unterliegen. ZEN-Sur empfiehlt deshalb dringend die Konsultation eines Arztes vor der Anmeldung, damit sichergestellt ist, dass der Teilnehmer den zu erwartenden Anforderungen gesundheitlich gewachsen ist. ZEN-Sur haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von ZEN-Sur oder der von ihm mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Personen zurückzuführen sind. Die Leistungsbeschreibung der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung wird den Teilnehmern auf Anforderung übersandt. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. ZEN-Sur behält sich vor, Teilnehmer/innen, die durch ihr Verhalten das Ansehen der Institution als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die durch die vorzeitige Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt nicht. Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsproblemen alles ihnen Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

Schriftform

Die Anmeldung des Teilnehmers und die Bestätigung von ZEN-Sur stellen den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag dar. Mündliche Nebenabreden sind ungültig, es sei denn, sie würden von ZEN-Sur schriftlich bestätigt. Diese Schriftformvereinbarung kann nur schriftlich abbedungen werden.

Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am Nächsten kommt, was mit der unwirksamen Klausel beabsichtigt wurde.

Sektenpassus

Da die Lehrgänge von ZEN-Sur auf fundierten Erkenntnissen beruhen – nicht auf Ideologien oder Sektenkult – distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology oder dergleichen und lehnen jede Zusammenarbeit mit diesen oder ähnlichen Organisationen ab. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbung für diese oder ihnen nahe stehende Organisationen, Techniken oder Methoden während der Lehrgänge von ZEN-Sur.